Abrechnung

Privatversicherung und Beihilfe

Als Psychologische PsychotherapeutInnen sind wir einer Fachärztin/ einem Facharzt gleichgestellt. Aus diesem Grund erstatten die privaten Versicherungen und die Beihilfen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Eine Therapiestunde wird derzeit von uns mit dem 2,3 fachen Satz (GOP Ziffern 812a/134,07 € oder 870/100,55 € + 801a/33,52 €) berechnet.  Dabei beginnen wir mit drei Sprechstunden (à 50 Minuten), um eine erste Therapieindikation festzustellen. Im Anschluss können bis zu fünf probatorische Sitzungen (à 50 Minuten) folgen, nach denen die offizielle Therapie entweder angezeigt (Akuttherapie, Kurzzeittherapie) oder bei den jeweiligen Kostenträgern beantragt wird (gutachterpflichtiges Verfahren).  Damit folgen wir den neuen Abrechnungsempfehlungen, die die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern zum 01.07.2024 veröffentlicht haben. 

 

Allerdings kann es sein, dass in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bestimmte Einschränkungen vereinbart wurden. Von diesen Regelungen hängt auch ab, ob und in welcher Form eine Psychotherapie beantragt werden muss. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Psychotherapie über die Antragsmodalitäten bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe. 

Die Therapiestunden werden Ihnen als PatientIn direkt monatlich in Rechnung gestellt und müssen von Ihnen anschließend beim Versicherer eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eventuell einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

SelbstzahlerInnen

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung auch selbst tragen, wenn Sie Ihren Versicherungsträger nicht in Anspruch nehmen möchten oder können. In diesem Fall genießen Sie  den Vorteil der absoluten Diskretion.

Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Eine Therapiestunde (50 Minuten) wird derzeit mit 134,07 Euro (3,07fach, GOP-Ziffer 870) berechnet. Die Bezahlung erfolgt monatlich nach Ausstellung einer Rechnung.

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